Kostenübernahme

BG- und UK-Abrechnung — meist zahlt ihr gar nichts

Für die Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer:innen übernimmt in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsträger die Kosten. Wir kümmern uns um die Formalitäten — ihr müsst nur ein paar Dinge mitbringen.

Betriebliche Ersthelferin reicht das Abrechnungsformular ein und erhält eine Bestätigung — Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft.

So läuft es ab

Träger angeben

Bei der Buchung oder Anfrage nennt ihr euren Unfallversicherungsträger — also die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, plus Mitgliedsnummer.

Unterlagen vorbereiten

Ihr bekommt von uns rechtzeitig die Info, welches Formular ihr braucht und wie es auszufüllen ist.

Am Kurstag abgeben

Das ausgefüllte und vom Betrieb unterschriebene Abrechnungsformular gebt ihr der Dozentin oder dem Dozenten mit.

Wir rechnen ab

Den Rest erledigen wir direkt mit dem Träger. Für euch entstehen dann keine Kursgebühren.

Wichtig

Ohne vollständige Unterlagen am Kurstag können wir nicht über den Träger abrechnen — dann geht die Rechnung an euch. Das ist keine Schikane, sondern Vorgabe des Trägers.

Checkliste für den Kurstag

  • Abrechnungsformular des Trägers, vollständig ausgefüllt
  • Stempel und Unterschrift des Betriebs bzw. der Einrichtung
  • Mitgliedsnummer beim Unfallversicherungsträger
  • Vollständige Namen und Geburtsdaten aller Teilnehmenden
  • Ausweisdokument der Teilnehmenden
Unsicher, welcher Träger zuständig ist?

Ruft kurz an — wir haben die gängigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der Region im Kopf und sagen euch, welches Formular ihr braucht.

+49 5527 748849 5
Zuständigkeit

Welcher Träger ist für euch zuständig?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach Branche und Trägerschaft aufgeteilt. Hier findet ihr euren Träger — mit offizieller Website und Service-Telefon.

Die Kostenübernahme-Regel

Nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 trägt der zuständige Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der im Betrieb benannten Ersthelfenden — Voraussetzung ist die Ausbildung durch eine ermächtigte Stelle. Genau das sind wir: ermächtigt über die Kennziffer 8.2018 (Personal Paramedic), Lehrkräfte- und Betriebssanitäter-Lehrgänge über die BWW UG (Kennziffer 8.2122). Damit ist die Grundvoraussetzung für die Abrechnung erfüllt.

Gewerbliche Betriebe → Berufsgenossenschaft

Nach Branche. Maßgeblich für die Zuordnung ist immer euer Beitragsbescheid — im Zweifel steht dort der Träger samt Mitgliedsnummer.

BerufsgenossenschaftTypische BranchenKontakt
BGHM
BG Holz und Metall
Metallverarbeitung, Maschinen- und Anlagenbau, Kfz-Werkstätten, Schlosserei, Schmiede, Tischlerei/Schreinerei, Möbel- und Holzverarbeitungbghm.de
06131 802-0
Kontaktseite →
BG BAU
BG der Bauwirtschaft
Hoch- und Tiefbau, Ausbau, Dachdecker, Maler und Lackierer, Gerüstbau, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau (gewerblich)bgbau.de
030 85781-0
Kontaktseite →
BGHW
BG Handel und Warenlogistik
Groß- und Einzelhandel, Versandhandel, Lager und Logistik, Apothekenbghw.de
0621 183-0
Kontaktseite →
BGN
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien, Gaststätten und Hotels, Getränkeherstellung, Nahrungsmittelproduktionbgn.de
0621 4456-0
Kontaktseite →
BGW
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Physiotherapie, Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflege, Kitas in freier/privater Trägerschaft, Friseur und Kosmetikbgw-online.de
040 20207-0
Kontaktseite →
VBG
Verwaltungs-BG
Büro- und Verwaltungsbetriebe, Banken und Versicherungen, IT und Beratung, Ingenieur- und Architekturbüros, Zeitarbeit, Sportvereine, Kirchenvbg.de
040 5146-0
Kontaktseite →
BG Verkehr
BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Spedition und Transport, Personenbeförderung (Taxi, Bus), Kurier, Post und Telekommunikation, Abfallwirtschaft, Schifffahrtbg-verkehr.de
040 3980-0
Kontaktseite →
BG ETEM
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Elektrohandwerk und -industrie, Energieversorgung, Feinmechanik, Textil und Bekleidung, Druck und Papierverarbeitung, Medienbgetem.de
0221 3778-0
Kontaktseite →
BG RCI
BG Rohstoffe und chemische Industrie
Chemie und Pharma, Bergbau, Steine und Erden, Baustoffe, Glas und Keramik, Leder, Papierherstellung, Zuckerbgrci.de
06221 5108-0
Kontaktseite →

Stand: 24.07.2026 · Quelle: DGUV — Berufsgenossenschaften

Öffentlicher Dienst, Kitas & Schulen → Unfallkasse

Für Kommunen, Landeseinrichtungen, öffentliche Kitas und Schulen. Für unsere Region:

Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband (BS-GUV)

u. a. Region Braunschweig und südliches Niedersachsen

bs-guv.de
0531 27374-0

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover / Landesunfallkasse Niedersachsen

Kommunen und Land Niedersachsen

lukn.de
0511 8707-0

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg

Region Weser-Ems

guv-oldenburg.de
0441 779090

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Freiwillige Feuerwehren in Niedersachsen

fuk.de
0511 9895-555

Unfallkasse Thüringen

Kommunen und Land Thüringen (u. a. Eichsfeld, Worbis, Heiligenstadt)

ukt.de
03621 777-0

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

Freiwillige Feuerwehren in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen

fuk-mitte.de
0361 5518-201

Stand: 24.07.2026 · Quellen: DGUV — Unfallkassen Niedersachsen, Thüringen

Besondere Träger

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Beschäftigte des Bundes, Post-Nachfolgeunternehmen, Bahn

uv-bund-bahn.de
04421 407-4007

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau

svlfg.de
0561 785-0

Euer Träger ist nicht dabei?

Es gibt bundesweit neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie UVB und SVLFG. Die vollständige Liste mit allen Kontaktdaten führt die DGUV: alle Unfallkassen bei der DGUV. Nicht sicher? Euren Träger und die Mitgliedsnummer findet ihr auf dem Beitragsbescheid — oder ruft uns an, wir helfen bei der Zuordnung.

Mindestzahlen

Wie viele Ersthelfer braucht ihr?

Diese Zahlen sind gesetzliche Mindestpflicht nach § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 — bezogen auf die Zahl der anwesenden Versicherten, nicht auf die Gesamtbelegschaft.

BetriebsartMindestzahl (Pflicht)Beispiel
2 bis 20 anwesende Versicherte1 Ersthelfer:inKleines Büro, Praxis
Verwaltung und Handel, mehr als 205 % der Anwesenden60 anwesend → 3 Ersthelfer
Sonstige Betriebe, mehr als 2010 % der Anwesenden60 anwesend → 6 Ersthelfer
Kindertageseinrichtungen1 Ersthelfer:in je Kindergruppe4 Gruppen → 4 Ersthelfer
Hochschulen10 % der VersichertenSonderregelung, § 26 Abs. 1 Nr. 2
Pflicht und Empfehlung sind zweierlei

Die Tabelle zeigt die Mindestzahlen. Ob sie in eurem Betrieb reichen, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung — bei Schichtbetrieb, mehreren Gebäuden oder erhöhter Gefährdung liegt die sinnvolle Zahl regelmäßig höher. Unsere Empfehlung, Urlaub und Krankheit einzurechnen, ist genau das: eine Empfehlung, keine Vorschrift.

Quelle: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention", § 26. Für Schulen gelten die Regelungen des jeweiligen Landes und der zuständigen Unfallkasse — bitte dort erfragen. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Fassung.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Kurse sind über BG/UK abrechenbar?

Die Erste-Hilfe-Ausbildung, die Erste-Hilfe-Fortbildung und der Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen — jeweils für Personen, die im Betrieb oder in der Einrichtung als Ersthelfer:in benannt sind. Brandschutzhelfer und Notfalltrainings gehören nicht dazu.

Was passiert, wenn die Unterlagen am Kurstag fehlen?

Dann können wir nicht über den Träger abrechnen und stellen die Kursgebühr in Rechnung. Das lässt sich vermeiden — wir erinnern euch vorher noch einmal.

Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?

Mindestpflicht nach § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1: ab zwei anwesenden Versicherten eine Person, in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als 20 Anwesenden 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %. Darüber hinaus ist es eine Empfehlung, Urlaub, Schicht und Krankheit einzuplanen — verbindlich wird eine höhere Zahl erst, wenn eure Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.

Und wenn wir mehr Ersthelfer ausbilden als vorgeschrieben?

Über den Träger abgerechnet wird nur die vorgeschriebene Zahl. Zusätzliche Personen sind trotzdem sinnvoll — die rechnen wir dann regulär mit euch ab.

Wie oft muss die Fortbildung sein?

Spätestens alle zwei Jahre. Wird die Frist überschritten, ist erneut die komplette Erste-Hilfe-Ausbildung fällig.

Welche Berufsgenossenschaft ist für eine Kfz-Werkstatt zuständig?

Für Kfz-Werkstätten, Metallverarbeitung, Schlosserei und Holz die BG Holz und Metall (BGHM). Andere Branchen haben andere Träger — die Zuordnung findet ihr in der Trägerübersicht nach Branche, maßgeblich ist euer Beitragsbescheid.

Woher weiß ich, welcher Träger für uns zuständig ist?

Am schnellsten vom Beitragsbescheid eures Betriebs — dort stehen Träger und Mitgliedsnummer. Die Trägerübersicht ordnet die gängigen Branchen ihrer Berufsgenossenschaft zu; öffentliche Einrichtungen sind bei einer Unfallkasse.

Zahlt der Träger auch den Brandschutzhelfer oder das Notfalltraining?

Nein. Die Kostenübernahme nach DGUV Vorschrift 1 gilt für die Aus- und Fortbildung benannter Ersthelfender. Brandschutzhelfer-Kurse und Notfalltrainings rechnen wir regulär mit euch bzw. eurem Betrieb ab.

Ersthelfer-Team auf Stand bringen?

Sagt uns, wie viele Personen ihr schulen müsst — wir schlagen Termine vor und klären die Abrechnung gleich mit.

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