Ratgeber · Betrieblicher Arbeitsschutz

Betrieblicher Ersthelfer werden

Ein betrieblicher Ersthelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die eine anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert hat. Der Weg dahin ist ein Tageskurs (9 Unterrichtseinheiten); die Kosten trägt für benannte Ersthelfende in der Regel der Unfallversicherungsträger. Dieser Ratgeber erklärt Pflichtzahl, Ablauf, Kosten und die Zwei-Jahres-Frist — mit den maßgeblichen Rechtsgrundlagen.

Wie viele Ersthelfer muss ein Betrieb haben?

Das ist gesetzliche Mindestpflicht nach § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 und richtet sich nach der Zahl der anwesenden Versicherten:

  • Ab 2 anwesenden Versicherten: mindestens 1 Ersthelfer:in.
  • Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit mehr als 20 Anwesenden: 5 % der Versicherten.
  • Sonstige Betriebe (z. B. Produktion, Handwerk) mit mehr als 20 Anwesenden: 10 %.
Pflicht vs. Empfehlung

Die Prozentsätze sind die Mindestzahl. Darüber hinaus Urlaub, Schicht und Krankheit einzuplanen, ist eine sinnvolle Empfehlung — verbindlich wird eine höhere Zahl erst, wenn eure Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.

Ablauf: So wird man Ersthelfer

1 · Benennung

Der Arbeitgeber benennt geeignete Beschäftigte als Ersthelfende.

2 · Ausbildung (1 Tag)

Die Erste-Hilfe-Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten in Präsenz und schließt mit einer Teilnahmebescheinigung nach DGUV Grundsatz 304-001 ab — anerkannt von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

3 · Auffrischung alle 2 Jahre

Danach hält die Erste-Hilfe-Fortbildung (ebenfalls 9 UE) die Qualifikation aktuell.

Was kostet die Ausbildung — und wer zahlt?

Für die im Betrieb benannten Ersthelfenden trägt der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) in der Regel die unmittelbaren Kosten der Aus- und Fortbildung — Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 2 SGB VII. Voraussetzung ist nach § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle (wie uns, Kennziffer 8.2018). Wie die Abrechnung praktisch läuft und welche Unterlagen ihr am Kurstag braucht, steht auf der Seite zur BG/UK-Abrechnung.

Die Zwei-Jahres-Frist

Ersthelfende müssen sich spätestens alle zwei Jahre fortbilden (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Die Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Wichtig: Wird die Zwei-Jahres-Frist überschritten, gilt die Auffrischung nicht mehr — dann ist die komplette Erste-Hilfe-Ausbildung erneut zu absolvieren. Ein Fristenkalender im Betrieb erspart diesen Mehraufwand — mehr dazu im Ratgeber Erste-Hilfe-Auffrischung: alle 2 Jahre.

FAQ

Häufige Fragen zum betrieblichen Ersthelfer

Wer darf betrieblicher Ersthelfer werden?

Grundsätzlich jede volljährige Person im Betrieb, die der Arbeitgeber dafür benennt. Fachliche Vorkenntnisse sind nicht nötig — die Ausbildung vermittelt alles Erforderliche.

Wie lange ist die Ausbildung gültig?

Die Erste-Hilfe-Ausbildung gilt zwei Jahre. Danach ist eine Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) fällig — § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1. Wird die Frist überschritten, ist die komplette Ausbildung erneut zu absolvieren.

Muss der Arbeitgeber die Kosten tragen?

Für die im Betrieb benannten Ersthelfenden übernimmt in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsträger die unmittelbaren Kosten der Aus- und Fortbildung (§ 23 Abs. 2 SGB VII), sofern die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle erfolgt (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Details auf der Seite zur BG/UK-Abrechnung.

Zählt der Führerschein-Kurs auch für den Betrieb?

Ja. Es ist derselbe Kurs: Die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten gilt gleichzeitig für alle Führerscheinklassen und als betriebliche Ersthelfer-Ausbildung.

Ersthelfer für euren Betrieb ausbilden?

Als offener Termin in Worbis zum Einzelbuchen oder als Inhouse-Kurs bei euch im Haus — wir bringen komplettes Material mit und bereiten die BG/UK-Abrechnung vor.

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