Ratgeber · Für Arbeitgeber

Erste Hilfe im Betrieb: Was Arbeitgeber wissen müssen

Jeder Betrieb muss dafür sorgen, dass im Notfall wirksam Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehören ausgebildete Ersthelfende in ausreichender Zahl (§ 26 DGUV Vorschrift 1), deren regelmäßige Fortbildung, Erste-Hilfe-Material und ein Aushang. Dieser Ratgeber fasst die Pflichten kompakt zusammen — mit den maßgeblichen Rechtsgrundlagen.

1. Ausbildungspflicht: Ersthelfende benennen und schulen

Der Arbeitgeber benennt geeignete Beschäftigte als Ersthelfende und lässt sie ausbilden. Die Ausbildung muss nach § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 bei einer ermächtigten Stelle erfolgen — die Erste-Hilfe-Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten (1 Tag).

2. Die Ersthelfer-Quote

Wie viele Ersthelfende anwesend sein müssen, regelt § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1:

  • Ab 2 anwesenden Versicherten: mindestens 1 Ersthelfer:in.
  • Verwaltungs- und Handelsbetriebe (> 20 Anwesende): 5 %.
  • Sonstige Betriebe (> 20 Anwesende): 10 %.
Pflicht vs. Empfehlung

Die Quote ist die Mindestzahl. Urlaub, Schicht und Krankheit sollten zusätzlich eingeplant werden — verbindlich wird eine höhere Zahl erst, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.

3. Fortbildung sicherstellen

Ersthelfende müssen spätestens alle zwei Jahre fortgebildet werden (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Als Arbeitgeber lohnt sich ein Fristenkalender — wird die Frist versäumt, ist die komplette Ausbildung erneut fällig.

4. Kosten: meist über den Unfallversicherungsträger

Die unmittelbaren Kosten der Aus- und Fortbildung benannter Ersthelfender trägt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger — § 23 Abs. 2 SGB VII. Wir bereiten die Abrechnung vor; Details auf der Seite zur BG/UK-Abrechnung.

5. Weitere Pflichten

Über die Ersthelfer hinaus verlangt die DGUV Vorschrift 1 unter anderem Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandkasten in ausreichender Zahl), einen Aushang mit Notruf und benannten Ersthelfenden sowie die Dokumentation von Unfällen (Verbandbuch). Umfang und Ausstattung richten sich nach Größe und Gefährdung des Betriebs — Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung.

FAQ

Häufige Fragen für Arbeitgeber

Ist der Arbeitgeber zur Erste-Hilfe-Organisation verpflichtet?

Ja. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass Erste Hilfe wirksam geleistet werden kann — dazu gehören ausgebildete Ersthelfende, Erste-Hilfe-Material und ein Aushang mit den wichtigsten Informationen (DGUV Vorschrift 1).

Wie viele Ersthelfer muss ich stellen?

Nach § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1: ab 2 anwesenden Versicherten mindestens eine Person; in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als 20 Anwesenden 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %. Ausführlich im Ratgeber Betrieblicher Ersthelfer.

Muss ich die Ausbildung bezahlen?

Die unmittelbaren Kosten der Aus- und Fortbildung benannter Ersthelfender trägt in der Regel der Unfallversicherungsträger (§ 23 Abs. 2 SGB VII) — Voraussetzung ist eine ermächtigte Stelle. Details zur BG/UK-Abrechnung.

Wie halte ich die Fortbildungsfristen ein?

Ersthelfende müssen alle zwei Jahre fortgebildet werden (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Ein Fristenkalender hilft — mehr im Ratgeber zur Auffrischung.

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