Ratgeber · Kita, Schule & Hort

Erste Hilfe in Kita & Kindergarten

In Kindertageseinrichtungen muss ausreichend ausgebildetes Ersthelfer-Personal anwesend sein (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Das passende Format ist die Erste-Hilfe-Ausbildung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen — mit Schwerpunkt auf Kindernotfällen. Die Kosten trägt für benanntes Personal in der Regel die zuständige Unfallkasse. Dieser Ratgeber erklärt Pflichten, das richtige Kursformat und die Besonderheiten bei Kindern.

Wer muss ausgebildet sein?

Der Träger benennt geeignetes pädagogisches Personal — Erzieher:innen, Kinderpfleger:innen, Lehrkräfte, Tagespflegepersonen und Betreuungskräfte — als Ersthelfende. Fachliche Vorkenntnisse sind nicht nötig; die Ausbildung vermittelt alles Erforderliche.

Wie viele Ersthelfer braucht die Einrichtung?

§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass eine ausreichende Zahl an Ersthelfenden anwesend ist. Die konkrete Zahl für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen legt die zuständige Unfallkasse fest.

Pflicht vs. Empfehlung

Verbindlich ist die Vorgabe der Unfallkasse. Als sinnvolle Faustregel sollte während der gesamten Betreuungszeit durchgehend ausgebildetes Personal anwesend sein — auch bei Ausflügen und in den Randzeiten. Im Zweifel gibt die Unfallkasse verbindlich Auskunft.

Das richtige Kursformat: Kindernotfälle

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen: Atemwege, Puls- und Atemwerte unterscheiden sich, und die typischen Notfälle sind andere. Die Erste-Hilfe-Ausbildung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (9 UE) setzt genau hier den Schwerpunkt:

  • Verschlucken und Fremdkörper in den Atemwegen,
  • Fieberkrampf und Pseudokrupp,
  • Stürze, Kopf- und Zahnverletzungen auf dem Spielplatz,
  • allergische Reaktionen und Wundversorgung bei Kindern.

Für Eltern und die ganz Kleinen gibt es zusätzlich den Kurs Erste Hilfe für Babys & Kleinkinder.

Wer trägt die Kosten?

Öffentliche und viele freie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind bei einer Unfallkasse versichert. Für das benannte Personal übernimmt diese in der Regel die Kosten der Aus- und Fortbildung — § 23 Abs. 2 SGB VII, Voraussetzung ist die Durchführung bei einer ermächtigten Stelle (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Wie die Abrechnung läuft, steht auf der Seite zur BG/UK-Abrechnung.

Auffrischung alle zwei Jahre

Wie in jedem Betrieb ist die Auffrischung spätestens alle zwei Jahre fällig (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Details im Ratgeber zur Auffrischung.

FAQ

Häufige Fragen zu Erste Hilfe in Kita & Kindergarten

Wie viele Ersthelfer braucht eine Kita?

§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 verlangt eine ausreichende Zahl anwesender Ersthelfender. Die konkrete Zahl für Ihre Einrichtung legt die zuständige Unfallkasse fest — in der Praxis sollte während der gesamten Betreuungszeit durchgehend ausgebildetes Personal anwesend sein. Im Zweifel gibt die Unfallkasse Auskunft.

Welcher Kurs ist für Kita-Personal der richtige?

Die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) im Format für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Sie vermittelt dieselben Grundlagen wie der reguläre Kurs, legt den Schwerpunkt aber auf Kindernotfälle. Details: der Kurs Erste Hilfe für Bildungs- & Betreuungseinrichtungen.

Wer trägt die Kosten in Kita und Schule?

Für benanntes Personal übernimmt in der Regel die zuständige Unfallkasse die Kosten der Aus- und Fortbildung (§ 23 Abs. 2 SGB VII). Öffentliche Einrichtungen sind bei einer Unfallkasse versichert, nicht bei einer Berufsgenossenschaft — mehr zur BG/UK-Abrechnung.

Muss die Ausbildung aufgefrischt werden?

Ja, spätestens alle zwei Jahre (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Wie das läuft, steht im Ratgeber zur Auffrischung.

Erste-Hilfe-Kurs für eure Einrichtung?

Wir kommen mit komplettem Material in eure Kita, Schule oder euren Hort — oder ihr bucht Einzelplätze bei den offenen Terminen in Worbis. Die Abrechnung über die Unfallkasse bereiten wir vor.

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