Ratgeber · Ausstattung

Erste-Hilfe-Material und Verbandkasten im Betrieb

Ein Verbandkasten nützt nur, wenn er vollständig ist, schnell erreichbar hängt und jeder weiß, wo er ist. Der Ratgeber fasst zusammen, was § 25 DGUV Vorschrift 1 und die ASR A4.3 verlangen und worauf ihr bei der Kontrolle achtet.

Was schreibt die Vorschrift vor?

§ 25 DGUV Vorschrift 1 verlangt vom Unternehmer, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in ausreichender Menge bereitgehalten wird. Es ist rechtzeitig zu ergänzen und zu erneuern. Die ASR A4.3 („Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe") konkretisiert das für Arbeitsstätten, unter anderem Menge und Art der Verbandkästen.

Welcher Verbandkasten passt?

Für Betriebe nennt die ASR A4.3 Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169. Welche Größe und wie viele Kästen nötig sind, hängt von der Zahl der Beschäftigten und der Art des Betriebs ab. Die Details stehen in der ASR A4.3; im Zweifel klärt es die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der zuständige Unfallversicherungsträger.

Wo muss der Verbandkasten hängen?

  • gut sichtbar und mit dem Rettungszeichen gekennzeichnet (weißes Kreuz auf grünem Grund),
  • auf kurzen Wegen erreichbar, auch für Beschäftigte in Nebenräumen und auf Fluren,
  • nicht hinter Türen, Regalen oder Gerümpel,
  • bei mehreren Gebäuden oder Etagen in jeder Einheit, nicht nur am Empfang.

Kontrolle und Ergänzung

Das Material hat Verfallsdaten, Sterilverpackungen gehen kaputt, und was im Notfall entnommen wurde, fehlt danach. Legt deshalb eine feste Person und einen festen Prüfrhythmus fest, zum Beispiel bei jedem Auffrischungstermin der Ersthelfer. Die Entnahme lässt sich über den Eintrag im Verbandbuch nachvollziehen.

Auch Ersthelfer gehören dazu

Material allein hilft nicht. Betriebliche Ersthelfer, die wissen, wie sie den Kasten benutzen, sind der zweite Teil der Pflicht; wie viele es sein müssen, steht im Ratgeber Betrieblicher Ersthelfer werden.

FAQ

Häufige Fragen zum Erste-Hilfe-Material

Wer prüft, ob der Verbandkasten vollständig ist?

Der Unternehmer ist verantwortlich, die Prüfung übernimmt in der Praxis eine benannte Person. Wichtig ist ein fester Rhythmus und die Kontrolle der Verfallsdaten.

Welche Norm gilt für Verbandkästen im Betrieb?

Die ASR A4.3 nennt Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169. Größe und Anzahl richten sich nach Beschäftigtenzahl und Art des Betriebs.

Reicht der Kasten im Auto?

Nein. Verbandkästen im Fahrzeug erfüllen eigene Vorschriften. Für die Arbeitsstätte braucht es Erste-Hilfe-Material nach § 25 DGUV Vorschrift 1 und ASR A4.3.

Brauchen wir zusätzlich einen Erste-Hilfe-Raum?

Das regelt die ASR A4.3 nach Betriebsart und Größe; dort stehen auch die Voraussetzungen für einen Erste-Hilfe-Raum. Im Zweifel klärt es die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ersthelfer für euren Betrieb?

Wir bilden eure Ersthelfer aus und zeigen im Kurs den Umgang mit dem Verbandmaterial.

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