Ratgeber · Sanitätsdienst

Betriebssanitäter: Wann Pflicht, welche Ausbildung?

Nicht jeder Betrieb braucht Betriebssanitäter. § 27 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 verlangt sie bei mehr als 1.500 anwesenden Versicherten in einer Betriebsstätte, bei 250 bis 1.500 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz erfordern, und auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten. Die Qualifikation geht deutlich über die Erste Hilfe hinaus: Grundausbildung (63 UE) und Aufbaulehrgang (32 UE), jeweils mit Prüfung. Dieser Ratgeber erklärt Pflicht, Unterschied zum Ersthelfer und Ablauf.

Wann sind Betriebssanitäter vorgeschrieben?

§ 27 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 verlangt mindestens einen Betriebssanitäter, wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Versicherte anwesend sind, wenn in einer Betriebsstätte zwischen 250 und 1.500 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern, oder wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Der Unfallversicherungsträger kann unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Unternehmer von Betriebssanitätern absehen. Ob das für euren Betrieb gilt, klärt im Zweifel der zuständige Unfallversicherungsträger. Unabhängig von der Pflicht setzen manche Betriebe mit erhöhtem Risiko freiwillig Sanitäter ein.

Ersthelfer oder Betriebssanitäter?

Der betriebliche Ersthelfer hat einen Tageskurs absolviert und übernimmt die Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Der Betriebssanitäter versorgt zusätzlich Patienten über längere Zeit, kennt erweiterte Maßnahmen, Lagerung und Transport und arbeitet mit dem Rettungsdienst zusammen. Beide Rollen ergänzen sich.

Wie läuft die Ausbildung ab?

  • Voraussetzung: für die Grundausbildung eine Erste-Hilfe-Ausbildung; für den Aufbaulehrgang darf die Grundausbildung höchstens zwei Jahre zurückliegen (§ 27 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1).
  • Grundausbildung: mindestens 63 UE zuzüglich Prüfung nach DGUV Grundsatz 304-002 — Anatomie, Physiologie, Krankheitsbilder, erweiterte Notfallversorgung, Rettung, Transport, Dokumentation.
  • Aufbaulehrgang: mindestens 32 UE zuzüglich Prüfung — Vertiefung Notfallmedizin, betriebsspezifische Szenarien, Fallübungen, rechtliche Grundlagen.
  • Fortbildung: nach dem Aufbaulehrgang alle drei Jahre.

Die Lehrgänge führt unser Partner BWW UG durch. Die BWW UG ist von den Unfallversicherungsträgern für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe ermächtigt (Kennziffer 8.2122). Die Betriebssanitäter-Lehrgänge richten sich nach DGUV Grundsatz 304-002. Buchung und Vertrag kommen mit der BWW UG zustande.

Wer trägt die Kosten?

Ob und wie der Unfallversicherungsträger die Kosten übernimmt, hängt vom Träger ab. Wie die Abrechnung grundsätzlich läuft, steht auf der Seite BG/UK-Abrechnung; mehr im Ratgeber Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs?. Preise nennen wir am Termin selbst, sie werden live aus dem Kurssystem angezeigt.

FAQ

Häufige Fragen zu Betriebssanitätern

Wann muss ein Betrieb Betriebssanitäter stellen?

§ 27 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1: bei mehr als 1.500 anwesenden Versicherten in einer Betriebsstätte, bei 250 bis 1.500 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz erfordern, und auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten. Ausnahmen regelt § 27 Abs. 2; im Zweifel klärt es der zuständige Unfallversicherungsträger.

Was ist der Unterschied zum Ersthelfer?

Ersthelfer haben einen eintägigen Kurs (9 UE). Betriebssanitäter absolvieren zusätzlich die Sanitätsausbildung nach DGUV Grundsatz 304-002 mit Anatomie, erweiterter Notfallversorgung, Transport und Dokumentation — insgesamt deutlich mehr als 90 Unterrichtseinheiten.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Grundausbildung mit mindestens 63 UE und Aufbaulehrgang mit mindestens 32 UE, jeweils zuzüglich Prüfung (DGUV Grundsatz 304-002). Erst beide zusammen ergeben die volle Qualifikation.

Welche Voraussetzung gilt?

Für die Grundausbildung eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Für den Aufbaulehrgang ist die abgeschlossene Grundausbildung nötig, die höchstens zwei Jahre zurückliegen darf (§ 27 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1).

Wie oft ist eine Fortbildung nötig?

Nach dem Aufbaulehrgang ist eine Fortbildung alle drei Jahre vorgesehen.

Betriebssanitäter ausbilden lassen?

Offene Termine gibt es in Worbis, oder wir planen den Lehrgang für euren Betrieb.

+49 5527 748849 5

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