Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs? Kosten und Übernahme
Für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer trägt in der Regel der Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühren, für Führerscheinkurse und private Teilnahme zahlt man selbst. Der Ratgeber zeigt, wann welcher Fall gilt und welche Unterlagen ihr bei der Abrechnung braucht.
Betriebliche Ersthelfer: Kostenträger ist der Unfallversicherungsträger
Für benannte Ersthelferinnen und Ersthelfer übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger in der Regel die Lehrgangsgebühren (§ 23 Abs. 2 Satz 2 SGB VII). Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten gehören bei Lehrgängen von Dritten nicht dazu. Für die Zeit des Lehrgangs besteht gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 23 Abs. 3 SGB VII). Voraussetzung ist, dass der Kurs bei einer für die Erste-Hilfe-Ausbildung ermächtigten Stelle stattfindet (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Der Träger ist entweder eine Berufsgenossenschaft (BG) oder, bei öffentlichen Einrichtungen, eine Unfallkasse (UK).
Welcher Träger ist zuständig?
Das steht im Beitragsbescheid und in der Mitgliedsnummer. Handwerks-, Handels- und Produktionsbetriebe sind meist bei einer Berufsgenossenschaft versichert, öffentliche Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Verwaltungen meist bei einer Unfallkasse. Eine Übersicht der Träger mit Kontaktdaten findet ihr auf unserer Seite BG/UK-Abrechnung.
So läuft die Abrechnung
- Träger klären. Mitgliedsnummer und Ansprechpartner heraussuchen.
- Kurs buchen (Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung) bei einer ermächtigten Stelle, im eigenen Betrieb oder bei den offenen Terminen.
- Abrechnungsunterlagen zum Kurs mitbringen; wir bereiten die Unterlagen vor, ihr ergänzt eure Trägerdaten.
- Teilnahmebescheinigung nach dem Kurs für die eigene Dokumentation aufbewahren.
Ob der Träger im Einzelfall zahlt, entscheidet er selbst; Umfang und Verfahren unterscheiden sich zwischen den Trägern. Fragt im Zweifel vor der Buchung nach.
Wer selbst zahlt
Für den Erste-Hilfe-Kurs zum Führerschein und für Privatpersonen gibt es keine Erstattung durch die BG oder Unfallkasse. Den Preis seht ihr direkt am Termin im Kurssystem, bevor ihr bucht.
Sonderfall: Lehrgänge über die Erste Hilfe hinaus
Ob Brandschutzhelfer, Betriebssanitäter oder Lehrkräfte-Ausbildung erstattet werden, hängt vom Träger und vom Lehrgang ab. Klärt das vor der Buchung mit dem Träger; Beispiele für die Rollen zeigt der Ratgeber Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Betriebssanitäter.
Häufige Fragen zu Kosten und Übernahme
Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer?
In der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) die Lehrgangsgebühren, wenn der Kurs bei einer ermächtigten Stelle stattfindet (§ 23 Abs. 2 Satz 2 SGB VII, § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1).
Muss ich in Vorleistung gehen?
Das hängt vom Träger und vom Verfahren ab. Klärt es vor der Buchung mit dem Träger.
Wer zahlt den Führerschein-Kurs?
Den Kurs für den Führerschein zahlen Teilnehmende selbst; die BG und Unfallkasse erstatten ihn nicht.
Was brauche ich für die Abrechnung?
Die Trägerdaten mit Mitgliedsnummer und die Abrechnungsunterlagen zum Kurs. Wir bereiten die Unterlagen vor und beantworten Rückfragen zum Ablauf.
Gilt das auch für die Fortbildung?
Ja. Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer alle zwei Jahre wird in der Regel wie die Ausbildung hinsichtlich der Lehrgangsgebühren vom Träger übernommen.
Kurs für euer Team planen?
Wir bereiten die Abrechnung mit BG oder Unfallkasse vor und sagen euch vorher, was ihr braucht.