Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Betriebssanitäter: die Unterschiede
Im Betrieb kommen drei Helferrollen vor, die oft verwechselt werden. Sie haben verschiedene Rechtsgrundlagen, verschieden lange Ausbildungen und verschiedene Fristen. Die Übersicht zeigt, was für welche Aufgabe gilt und welchen Kurs ihr dafür braucht.
Die drei Rollen im Vergleich
| Rolle | Aufgabe | Grundlage | Ausbildung | Auffrischung |
|---|---|---|---|---|
| Ersthelfer | Erstversorgung bei Unfällen und Notfällen bis zum Rettungsdienst | § 26 DGUV Vorschrift 1 | Erste-Hilfe-Ausbildung, 9 UE, ein Tag | in der Regel alle zwei Jahre (Fortbildung) |
| Brandschutzhelfer | Entstehungsbrände bekämpfen, bei der Räumung helfen | § 10 ArbSchG, ASR A2.2 | Brandschutzhelfer, etwa vier Stunden mit Löschübung | Praxis 2 bis 5 Jahre (ASR A2.2) |
| Betriebssanitäter | Sanitätsdienst im Betrieb, erweiterte Versorgung, Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst | § 27 DGUV Vorschrift 1 | Grundausbildung 63 UE und Aufbaulehrgang 32 UE, jeweils mit Prüfung | Fortbildung alle drei Jahre |
Wer braucht welche Rolle?
Ersthelfer braucht jeder Betrieb ab zwei anwesenden Versicherten; die Mindestzahl steht in § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1. Brandschutzhelfer ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; nach der ASR A2.2 sind in der Regel 5 % der Beschäftigten ausreichend. Betriebssanitäter sind nur in den Fällen des § 27 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben (mehr als 1.500 anwesende Versicherte; 250 bis 1.500 bei entsprechender Unfalllage; Baustellen mit mehr als 100 Versicherten).
Eine Person, mehrere Rollen
Dieselbe Person kann Ersthelfer und Brandschutzhelfer sein. Dann gelten beide Fristen nebeneinander. Für Betriebe, die beides ausbilden wollen, bieten wir Erste Hilfe und Brandschutzhelfer auf Wunsch als Kombitag an. Der Betriebssanitäter setzt eine gültige Erste-Hilfe-Ausbildung voraus, ersetzt aber weder Brandschutzhelfer noch die Pflichtzahl an Ersthelfern.
Kosten und Abrechnung
Ob der Unfallversicherungsträger die Kosten übernimmt, hängt vom Träger und von der Rolle ab. Für betriebliche Ersthelfer übernimmt er in der Regel die Lehrgangsgebühren (§ 23 Abs. 2 Satz 2 SGB VII); die Grundlagen stehen im Ratgeber Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs?.
Häufige Fragen zu den drei Rollen
Ist ein Brandschutzhelfer dasselbe wie ein Ersthelfer?
Nein. Ersthelfer versorgen Verletzte und Erkrankte, Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung. Die Ausbildungen sind getrennt und haben eigene Fristen.
Ersetzt der Betriebssanitäter den Ersthelfer?
Nein. Die Pflichtzahl an Ersthelfern nach § 26 DGUV Vorschrift 1 gilt unabhängig davon. Der Betriebssanitäter kommt zusätzlich, wo § 27 es verlangt oder der Betrieb es für sinnvoll hält.
Welche Fristen muss ich mir merken?
Ersthelfer: in der Regel alle zwei Jahre. Brandschutzhelfer: in der Praxis alle 2 bis 5 Jahre. Betriebssanitäter: Fortbildung alle drei Jahre.
Kann ich alles an einem Tag ausbilden lassen?
Erste Hilfe und Brandschutzhelfer lassen sich als Kombitag planen. Der Betriebssanitäter ist ein mehrtägiger Lehrgang mit Prüfung.
Welche Kurse braucht euer Betrieb?
Schildert uns kurz Größe und Branche, wir schlagen die passende Kombination vor.