Brandschutzhelfer: Pflicht, Zahl und Ausbildung
Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass im Brandfall Beschäftigte bereitstehen, die einen Entstehungsbrand bekämpfen und bei der Räumung helfen (§ 10 ArbSchG). Wie viele das sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; nach der ASR A2.2 sind in der Regel 5 % der Beschäftigten ausreichend. Der Ratgeber erklärt, wer benannt wird, was die Ausbildung enthält und wann sie aufgefrischt wird.
Was verlangt der Gesetzgeber?
§ 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Dazu gehört, Beschäftigte zu benennen, die diese Aufgaben übernehmen, und sie ausreichend zu unterweisen. Die ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände") konkretisiert das für die Praxis.
Wie viele Brandschutzhelfer sind nötig?
Verbindlich ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Nach der ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Ein Betrieb mit 40 Beschäftigten kommt damit auf zwei Personen; wer Schichtbetrieb hat oder mehrere Gebäude nutzt, sollte so planen, dass zu jeder Zeit und an jedem Ort jemand anwesend ist.
Pflicht ist die ausreichende Zahl qualifizierter Helfer. Die 5 % sind der übliche Anteil, keine feste Quote. Erhöhte Brandgefährdung, Beschäftigte mit Unterstützungsbedarf oder viele Besucher können mehr Helfer erfordern.
Was steht in der Ausbildung?
Unsere Brandschutzhelfer-Ausbildung dauert etwa vier Stunden und folgt der ASR A2.2 und der DGUV Information 205-023:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes,
- Brandklassen und passende Löschmittel,
- betriebliche Brandschutzorganisation und Fluchtwege,
- Verhalten im Brandfall: alarmieren, räumen, Sammelplatz,
- praktische Löschübung mit dem Feuerlöscher.
Am Ende erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung für die Dokumentation im Arbeitsschutz.
Wann wird aufgefrischt?
Nach der ASR A2.2 (Nr. 7.3, Hinweis) hat sich bei normaler Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Intervall legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Sinnvoll ist ein fester Termin im Fristenkalender, zusammen mit der Erste-Hilfe-Auffrischung, die in der Regel alle zwei Jahre fällig ist.
Ersthelfer und Brandschutzhelfer: zwei Rollen
Dieselbe Person kann beide Aufgaben übernehmen, die Qualifikationen sind aber getrennt. Den Vergleich aller drei betrieblichen Rollen zeigt der Ratgeber Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Betriebssanitäter: die Unterschiede.
Häufige Fragen zu Brandschutzhelfern
Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Das legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Nach der ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen mit Unterstützungsbedarf oder mehreren Standorten kann mehr nötig sein.
Ist die Ausbildung Pflicht?
Der Arbeitgeber muss nach § 10 ArbSchG Beschäftigte benennen, die Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen, und sie ausreichend qualifizieren. Ein bestimmtes Kursformat schreibt das Gesetz nicht vor; die ASR A2.2 beschreibt aber Theorie und praktische Löschübung als Inhalt.
Wie oft wird aufgefrischt?
Nach der ASR A2.2 (Nr. 7.3, Hinweis) hat sich bei normaler Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung alle 2 bis 5 Jahre zu wiederholen. Das Intervall legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest; eine gesetzliche Frist gibt es nicht.
Reicht ein Erste-Hilfe-Kurs?
Nein. Erste Hilfe und Brandschutz sind getrennte Qualifikationen. Brandschutzhelfer lernen Brandklassen, Löschmittel, Alarmierung und Räumung, inklusive echter Löschübung.
Brandschutzhelfer ausbilden lassen?
Wir kommen mit dem Kurs in euren Betrieb, oder ihr bucht Einzelplätze bei den offenen Terminen in Worbis. Die Löschübung ist immer dabei.